Aufruf an den verschollenen Karl August Meichsner von Meichsenau so wie an seine etwaige Descendenz

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Gerichtliche Bekanntmachungen

(Bartenstein im Königreich Württemberg. Aufruf an den verschollenen Karl August Meichsner von Meichsenau so wie an seine etwaige Descendenz.)

Der in dem Jahre 1763 unter dem damaligen herzogl. württembergischen vom Rothkirchnerischen Dragoner-Regimente als Obristwachtmeister gestandene und sodann in fürstl. Hohenlohe-Bartensteinischen Diensten als Hofkavalier verstorbene Johann Philipp Meichsner von Meichsenau hat, nach den vorhandenen Akten, drei Kinder hinterlassen und zwar zwei Söhne, Heinrich Friedrich Wilhelm Philipp und Karl August, so wie eine Tochter, Karoline v. Meichsner. Letztere, Chanoinesse in dem adelichen Fräuleinstift zu Altenberg, königl. preuß. und fürstl. Solmsschen Justizamts Braunfels, ist ebenfalls zu Altenberg im Jahre 1802, und der jüngere Sohn, Heinrich Friedrich Wilhelm Philipp, Lieutenant bei der Invalidenkompagnie zu Patschkau, den 6 Febr. 1797 zu Patschkau in Schlesien gestorben; von dem Karl August hingegen sind nur bis in das Jahr 1791 Nachrichten dahin vorhanden, daß er zu dieser Zeit sich in Seetzen bei Tukum befand, und es konnten aller in der Provinz Curland, sowol in dem Bezirk Tukum, als in dem von Friedrichstadt, in welch’ lezterm das Gut Seezen gelegen, auf diplomatischem Wege angestellten Nachforschungen ungeachtet, weder von ihm noch seiner etwaigen Descendenz etwas in Erfahrung gebracht werden.

Da also weder von ihm, noch von seiner Descendenz etwas bekannt ist, so macht der Sohn seines verstorbenen Bruders Heinrich Friedrich Wilhelm Philipp, welch’ letzterer mit Dorothea Christiana Wilhelmine Pluemike aus Patschkau verehlicht war, Karl Friedrich Benjamin Meichsner von Meichsenau, inaktiver königl. preußischer Kriegskommissariats – Sekretair zu Trebniz, welcher sich nach einem Zeugniß des königl. preußischen Pupillenkollegiums zu Ratibor dd. 14 Jun. 1824 als alleiniger Intestaterbe seines Vaters ausgewiesen hat, auf das dem Karl August v. Meichsner sowol von seinem Vater Johann Philipp v. Meichsner als auch seiner Schwester, der Karoline v. Meichsner angefallene, dahier in Pflegschaft stehende Vermögen von ungefähr 1600 fl. Ansprache.

Karl August v. Meichsner, geboren den 27 Jan. 1758 zu Ludwigsburg im Königreich Württemberg, welcher, wenn er noch am Leben sich befindet, das 70ste Jahr zurückgelegt hat, wird nun aufgefordert, binnen der unerstreklichen Frist von neunzig Tagen sich bei der unterzeichneten Stelle zu melden, um sein diffeits in Pflegschaft stehendes Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls er für todt angenommen, und im Falle auch keine Kinder von ihm dem Verschollenen sich melden sollten, an welche dieser Aufruf ebenfalls gerichtet wird, sein Vermögen dem erwähnten Bruderssohn Karl Friedrich Benjamin v. Meichsner als alleinigem Erben zugetheilt werden würde.

So beschlossen in dem königl. württembergischen fürstl. Hohenlohe – Bartensteinischen Amtsgericht zu Bartenstein, den 3. März 1828.

Der Amtsrichter,
Schabell.

Fonte

Beilage zur Allgemeine Zeitung Nr. 115, 1828